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Kardinalfehler bei Verträgen

Vorab die Auflösung eines Klischees: Gilt ein Vertrag, auch wenn er auf einer Serviette im Café geschrieben wurde? Ja, natürlich!

Ein Vertrag ist eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung. In dieser Vereinbarung wird eine bestimmte Sache rechtsgültig geregelt. Im Vertrag verspricht eine Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun, eine Leistung zu erbringen oder etwas nicht zu tun bzw. zu unterlassen.  Darüber hinaus ist ein Vertrag immer freiwillig. Andernfalls wäre es Zwang und nicht gültig. Ein Vertrag kann zwischen zwei oder mehr Parteien abgeschlossen werden.

Das klingt alles ziemlich einfach, aber es passieren häufig schlimme Fehler, wenn keine Profis bei der Erstellung des Vertrages beigezogen werden. Hier sind 5 der größten Mythen rund um Verträge:

Fehler 1 –  Jeder Vertrag ist gleich

Nach der allgemeinen Definition ist ein Vertrag klar und deutlich. Wenn Sie aber nun detaillierter hinschauen, wird schnell offensichtlich, dass jeder Vertrag anders ist. Es kommt nämlich immer auf den Zweck an, für den ein Vertrag gemacht wird. Ein Mietvertrag, ein Arbeitsvertrag und ein Franchisevertrag sind allesamt Verträge, allerdings zu verschiedenen Zwecken. Deshalb sollte man immer abklären, für welches Ziel ein Vertrag gemacht werden soll.

Fehler 2 – Eh alles klar

Ein guter Vertag sollte für beide Vertragsparteien verständlich sein. Es muss jedenfalls enthalten sein, wer mit wem einen Vertrag abschließt, welche Leistung erbracht oder welches Produkt geliefert wird, und was zu tun ist, wenn Produkt oder Leistung erbracht oder nicht erbracht wird. Ein Vertrag, der nicht klar formuliert ist,  kann Unstimmigkeiten und Missverständnisse hervorrufen.

Die wichtigsten Vertragspunkte sollten im Vertrag enthalten sein und für beiden oder alle Parteien verständlich sein, um Vertragsansprüche geltend machen zu können. Problematisch wird es, wenn etwas schwammig formuliert ist oder Absätze widersprüchlich sind. Wenn die Passagen dann nicht  zusammen passen und im nächsten Absatz wieder etwas vollkommen anderes steht, ist es schwer, Vertragsansprüche geltend zu machen.

Fehler 3 – Prof. Dr. Google

Um Zeit und Geld zu sparen, wird oftmals Prof. Dr. Google zu Rate gezogen. Ganz schnell hat man schon ein Vertragsmuster runtergeladen. Aber Vorsicht Falle! Besonders wenn ein Vertrag, der in Österreich zwischen zwei österreichischen Firmen abgeschlossen wird, dann auf deutschem Recht basiert. Peinlich auch, wenn dazu Paragrafen vom deutschen BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) darin stehen. Nehmen Sie deshalb Vertragsmuster nur als Anreiz, um sich zu überlegen, was Sie alles im Vertrag haben möchten. Klauseln und Korrekturen sollten vom Profi ausgearbeitet werden.

Fehler 4 – Besprochen ist besprochen und wird auch nie gebrochen

Mündliche Verträge können auch telefonisch erfolgen und sind genauso gültig wie ein „Face-To-Face“ Vertragsabschluss. Allerdings sind mündliche Verträge beweispflichtig. Natürlich zählt das Besprochene, aber die Unterschrift wiegt letztendlich mehr. Solange man sich gut versteht, wird man sich an mündliche Abreden halten. Wenn es aber zum Streitfall kommt, dann heißt es plötzlich „Habe ich nie gesagt“. Da ist natürlich ein schriftliches Dokument vorteilhaft, weil  im Beweisverfahren klar bewiesen werden muss, was mündlich vereinbart wurde. Im Streitfall ist die mündliche Abrede von der Partei (die daraus Rechte für sich herleiten will) vorzutragen und zu beweisen.

Fehler 5 – Sanktionen gibt es nur in der Politik

Man sollte sich auf jeden Fall Gedanken machen darüber was passiert, wenn die Leistung nicht erbracht wird. Bei einer Vertragsgestaltung sollten Sie vom Worst-Case Szenario ausgehen, d.h. es kommt tatsächlich zu einem Streitfall. Hier ist also Schwarzmalerei durchaus erwünscht! Daraus kann man schon vorher ableiten, welche möglichen Gefahren  lauern. Somit können Sanktionen vereinbart werden, die in Kraft treten, wenn etwas nicht (oder nicht vertragsgemäß) geliefert oder erbracht wird.

Fazit

Oftmals, und das ist verständlich, tun sich Menschen schwer, gleich an einen Streitfall zu denken, wenn sie einen Vertrag abschließen möchten. Als Anwalt muss man einen gewissen Blick dafür haben, wo und wieso es brenzlig werden könnte. Dies muss man den Mandanten auch mitteilen und sie vor Unglück bewahren.

Foto: 드림포유

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Autor:

Katharina Winkler & Markus Cerny
► Mag. Katharina Winkler PLL.M ist Rechtsanwältin und Gesellschafterin der Kanzlei Pitzal/Cerny/Partner Rechtsanwälte OG. Neben ihrem Spezialgebiet Medizinrecht berät sie Mandanten in Handels- und Zivilrecht sowie in allen Fragen des Immobilienrechts, Vertragsrechts und bei Insolvenzen ► Mag. Markus Cerny ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Pitzal/Cerny/Partner Rechtsanwälte OG. Seine Schwerpunkte sind die Vertretung vor Gericht, familienrechtliche und erbrechtliche Angelegenheiten, sowie gesellschaftsrechtliche Fragestellungen und Liegenschaftstransaktionen.

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