Künstliche Intelligenzen erleben gerade einen wahren Siegeszug. Was für Privatanwender noch wie reine Spielereien wirkt, kann für Unternehmen vor allem aus wirtschaftlichen Aspekten interessant sein, denn plötzlich lassen sich Texte, Bilder und Videos per Prompt ins Leben rufen. Manche KIs können sogar coden. Da all das aber noch sehr neu ist, sind sich viele nicht über die rechtlichen Aspekte und die möglichen Folgen der unbedachten KI-Verwendung bewusst.
KI-Tools rechtssicher verwenden
Bei der Nutzung von KIs sind die geltenden Gesetze zu befolgen. Allerdings gestalten sich Themen wie Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht aufgrund des doch noch sehr fremden Fahrwassers oft kompliziert und undurchsichtig. Umso wichtiger ist es, dass KI-Tools mit Bedacht eingesetzt werden und sich Unternehmen vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur KI-Nutzung informieren. Der folgende Artikel kann einen ersten Ausblick bieten, ersetzt aber natürlich keine rechtliche Beratung durch einen entsprechenden Experten. Außerdem kann sich die rechtliche Lage aktuell jederzeit ändern, da längst nicht alle Fragen abschließend geklärt sind.
Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus?
Videos, Texte und Bilder unterliegen in Deutschland eigentlich dem Urheberrecht. Der Schöpfer kann sich dazu entscheiden, die Nutzungsrechte zu verkaufen und erhält dafür in der Regel eine Entlohnung. Werke, die von KIs ins Leben gerufen werden, gelten jedoch nicht als urheberrechtlich geschützt, da sie nicht von einem Menschen geschaffen worden sind. Sie dürfen theoretisch also einfach verwendet werden. Der KI wird nämlich keine kreative Leistung zugestanden.
Prompts sind möglicherweise urheberrechtlich geschützt
Ehrgeizige Unternehmer sollten aber beachten, dass es immer jemanden gibt, der den Prompt, also die Handlungsanweisung an die KI verfasst. Je nachdem wie umfangreich und kreativ dieser Prompt ist, kann es sein, dass das daraus entstandene Werk dennoch unter das Urheberrecht fällt. Um sich abzusichern, kann es sinnvoll sein, sich die Nutzungswerke durch den Urheber des Prompts übertragen zu lassen.
Trainingsdaten unterliegen häufig dem Urheberrecht
Da für das Training der verschiedenen künstlichen Intelligenzen sehr wohl urheberrechtsgeschützte Werke wie Romane von bekannten Schriftstellern oder Fotos von echten Fotografen verwendet werden, gibt es bereits erste Klagen gegen einige der KI-Entwickler. So hat zum Beispiel die New York Times Klage gegen OpenAI und Microsoft wegen Urheberrechtsverstößen in Milliardenhöhe eingereicht. Das betrifft zunächst die Entwickler der KIs. Je nachdem, wie die Urteile in Zukunft ausfallen, kann das aber auch für Unternehmen Folgen nach sich ziehen, die mit KI-Systemen arbeiten.
KI-Werke auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen
Wo heute schon Probleme entstehen können, ist bei der Verwendung von KI-generierten Texten oder Bildern, die einem urheberrechtlich geschützten Werk so sehr ähneln, dass ein Plagiat vorliegt. Deswegen sollten Unternehmen stets prüfen, ob Urheberrechtsverletzungen vorliegen und gegebenenfalls die Zustimmung des Rechteinhabers einholen. Wenn sie das versäumen, kann das hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Korrektheit von Angaben kontrollieren
Überdies sollte stets eine Überprüfung auf die Korrektheit der von der KI geschaffenen Werke durchgeführt werden. Sie können nämlich durchaus Falschinformationen enthalten. Die Verbreitung von Fake-News ist in Deutschland zwar bisher nicht strafbar, je nach Inhalt können aber dadurch andere Straftatbestände wie Verleumdung oder üble Nachrede entstehen. Überdies schadet es natürlich auch dem Image eines Unternehmens, wenn es falsche Informationen in Umlauf bringt. Fotos oder Videos können ebenfalls fehlerhaft sein und so durch das menschliche Auge als KI-generiert identifiziert werden. Sie sollten also auch auf Unstimmigkeiten gegengecheckt werden.
Das Persönlichkeitsrecht muss unbedingt berücksichtigt werden
Mittlerweile sind KIs in der Lage, Videos von Personen aus dem realen Leben zu erstellen oder ihre Stimmen nachzuahmen und so einen kompletten Podcast oder das Voice-Over für einen Werbespot mit der Stimme einer berühmten Schauspielerin aufzunehmen. Einige erfolgreiche Unternehmer sehen darin die Chance, günstig Werbung mit bekannten Gesichtern zu machen. Hier ist jedoch Vorsicht angesagt. Solche Werke können nämlich das Persönlichkeitsrecht der betreffenden Person verletzen. Wer Rechtssicherheit will, sollte unbedingt die Erlaubnis zur Verwendung einholen. Manche Persönlichkeiten freuen sich vielleicht über die Anfrage und sehen sie als Möglichkeit, Geld zu verdienen, ohne selbst zum Dreh oder im Tonstudio erscheinen zu müssen.
Die Zukunft ist ungewiss
Was heute als rechtskonform gilt, könnte schon morgen wieder überholt sein. Am 13. März 2024 hat die Europäische Union ein erstes Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenzen herausgebracht. Darin ist verzeichnet, in welcher Form die Nutzung zulässig ist. Zum Beispiel sollen in Zukunft von KI generierte Inhalte auch als solche gekennzeichnet werden. Wie genau diese Kennzeichnungspflicht aussehen soll, bleibt abzuwarten. Deshalb ist es essenziell, dass sich Unternehmen stets auf dem Laufenden halten und am besten einen KI-Beauftragten einstellen, der sich darum kümmert, die Entwicklungen im Auge zu behalten.
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